Nutzungsbedingungen
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Nutzung der Mietsache
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Das Gebäude und seine Einrichtung sind pfleglich zu behandeln.
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Die technischen Anlagen dürfen nur nach Einweisung entsprechend dem Übergabeprotokoll bedient werden.
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Nutzer werden während der Dauer der Nutzung dafür Sorge tragen, dass seine Beauftragten, Besucher oder Gäste nicht die Bestimmungen der Hausordnung verletzten.
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Das Mobiliar des Hauses darf nicht im Freien verwendet werden. Verschobenes Mobiliar ist zur Abnahme an die alten Plätze zurück zu stellen.
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Die im Gebäude vorhandenen Einrichtungen und Dekorationsgegenstände sind vor Beschädigungen zu schützen.
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Eigene Dekorationen des Nutzers, sowie Veränderungen oder Einbauten sind nach Durchführung der Veranstaltung zu entfernen.
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Bei Anbringung einer Dekoration oder etwaigen Veränderungen sind diese so zu gestalten, dass eine Beschädigung der Mietsache ausgeschlossen ist.
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Die Wand- oder Deckenoberflächen dürfen durch Dekorationen, Plakate oder Sonstiges nicht beschädigt werden. Wir weisen darauf hin, dass die Räume mit Flächenheizung ausgestattet sind.
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Tische und Stühle mit ungeschützten Metallfüßen dürfen im Gebäude nicht aufgestellt werden.
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Beschädigungen an Einrichtungsgegenständen und zerbrochene Gläser und Geschirr sind selbstständig anzuzeigen.
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Offenes Feuer ist auf dem gesamten Gelände und insbesondere im Haus nicht gestattet.
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Im Haus herrscht generelles Rauchverbot. Bei Verstoß gegen das Rauchverbot wird die Kaution einbehalten. Die Räume werden durch Rauch- und Brandmelder überwacht.
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Der Nutzer übernimmt die Haftung für jegliche Personen- und Sachschäden, die sich ursächlich aus der Nutzung ergeben.
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Lärmstörungen sind zu vermeiden. Ab 22.00 Uhr ist die Nachtruhe einzuhalten.
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Der Nutzer hat nach Ende der Veranstaltung alle elektrischen Geräte und die Beleuchtung auszuschalten.
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Die Fenster sind bei Verlassen des Gebäudes zu schließen und die Türen abzuschließen.
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Nutzereigentum, Essen- und Getränkereste sowie Leergut sind vom Nutzer bis zur Abnahme zu beräumen.
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Abfälle dürfen nicht in den hauseigenen Mülltonnen entsorgt werden.
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Hausrecht
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Der Verein übt durch seinen Vorstand bzw. durch ein benanntes Vereinsmitglied gegenüber dem Nutzer das Hausrecht aus. Seinen Anordnungen ist Folge zu leisten. Sie haben jederzeit Zutritt zu den überlassenen Räumlichkeiten.
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Der Verein ist im Störfall unter der Rufnummern Joachim Ebert 037603 2247, Ilona Weller 015224161072 und Joachim Windisch 01729487987 bzw. eine benannte Rufnummer zu erreichen.
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Langenweißbach, den 01.03.2019
Der Vorstand des Fördervereins „Historisches Weißbach“ e.V.